Übergabeprotokoll bei Wohnungsübergabe
Ein Übergabeprotokoll hält den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe fest, dazu Zählerstände und die Zahl der übergebenen Schlüssel. Es ist keine Pflicht, aber ohne dieses Dokument steht später Aussage gegen Aussage.
Redaktion homi.app · Aktualisiert am 01. August 2026 · 5 Min. Lesezeit
Inhalt
Was hineingehört
- Adresse, Lage der Wohnung, Datum und Uhrzeit
- Anwesende Personen mit Funktion
- Zustand je Raum, einzeln festgehalten
- Vorhandene Mängel mit Foto
- Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung
- Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel
- Vereinbarungen über Nacharbeiten mit Frist
- Unterschriften beider Seiten
Ablauf am Termin
- 1Rundgang mit fester ReihenfolgeImmer dieselbe Route, damit kein Raum vergessen wird.
- 2Mängel sofort fotografierenNicht am Ende aus dem Gedächtnis — Zuordnung geht sonst verloren.
- 3Zählerstände ablesen und fotografierenDie Zahl allein reicht nicht, das Foto zeigt Zählernummer und Stand.
- 4Protokoll gemeinsam durchgehenWas nicht besprochen wurde, wird später bestritten.
- 5Beide Seiten unterschreiben lassenDigital oder auf Papier, danach beiden Seiten eine Kopie geben.
Zu den Zählerständen und ihrer Dokumentation steht mehr unter Zählerstände erfassen.
Häufige Fragen
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Nein. Ohne Protokoll trägt aber in vielen Konstellationen derjenige das Risiko, der etwas behauptet — ein Grund, es trotzdem zu erstellen.
Was, wenn die Gegenseite nicht unterschreibt?
Halten Sie das im Protokoll fest, samt Datum und anwesenden Personen. Ein einseitig erstelltes Protokoll ist schwächer, aber besser als keines.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob eine Vorschrift in Ihrem Fall gilt, hängt vom Einzelfall ab. Bei Zweifeln wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder die zuständige Kammer.