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Objektbetreuung dokumentieren und abrechnen

Objektbetreuung besteht aus zwei Arbeiten: der Leistung am Objekt und dem Nachweis darüber. Der zweite Teil entscheidet, ob Sie bezahlt werden und ob Sie im Streitfall etwas vorzeigen können. Dieses Portal beantwortet die Fragen dazu — von den Pflichtangaben auf der Rechnung bis zum Foto in der Schadensmeldung.

Redaktion homi.app · Aktualisiert am 01. August 2026 · 5 Min. Lesezeit

Die zwei Baustellen im Tagesgeschäft

Am Objekt ist alles klar: Sie sehen den Schaden, Sie kennen den Zählerstand, Sie wissen, was Sie getan haben. Aus dieser Klarheit muss ein Dokument werden, das auch Wochen später noch trägt — gegenüber der Hausverwaltung, dem Eigentümer, der Versicherung oder dem Finanzamt.

Genau dazwischen entsteht der Papierkram: Zettel, Fotos auf dem Handy, Notizen in Chatverläufen. Wer das abends im Büro nachbaut, verliert Zeit und Details.

Was dieses Portal beantwortet

FrageWo sie beantwortet wird
Was muss auf eine Rechnung?Pflichtangaben nach § 14 UStG
Wie rechne ich als Kleinunternehmer ab?Rechnung ohne Umsatzsteuer
Wie weise ich den Lohnanteil aus?Haushaltsnahe Leistungen nach § 35a EStG
Wie belege ich, dass ich da war?Leistungsnachweis und Arbeitsbericht
Wie melde ich einen Schaden?Schadensmeldung mit Foto
Was gehört ins Übergabeprotokoll?Wohnungsübergabe protokollieren

Was eine Software daran ändert

Der Unterschied liegt nicht im Formular, sondern im Zeitpunkt. Wird die Dokumentation am Objekt erstellt, stimmen Datum, Uhrzeit und Ort ohne Nacharbeit, und die Fotos hängen am richtigen Vorgang. Wird sie abends nachgetragen, ist sie Rekonstruktion.

Welche Funktionen dafür nötig sind und woran sich Programme unterscheiden, steht im Überblick zur Hausmeister-Software.

Die App zum Thema

ItsDone erstellt Berichte, Schadensmeldungen, Zählerstände, Angebote und Rechnungen direkt am Objekt — auf dem Handy und im Browser.

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Häufige Fragen

Brauche ich als Einzelunternehmer überhaupt eine Software?

Nicht zwingend. Sobald aber regelmäßig Nachweise verlangt werden oder Rechnungen liegen bleiben, kostet die Nacharbeit mehr Zeit, als die Einrichtung braucht.

Ersetzt eine App die Buchhaltung?

Nein. Sie erstellt Belege und Nachweise. Die steuerliche Verarbeitung bleibt Sache der Buchhaltung oder der Steuerkanzlei.

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