Rechnung als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus. Auf der Rechnung fehlen damit Steuersatz und Steuerbetrag — dafür gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung hinein. Alle übrigen Pflichtangaben bleiben.
Redaktion homi.app · Aktualisiert am 01. August 2026 · 5 Min. Lesezeit
Was auf die Rechnung gehört
Alle Angaben aus § 14 Abs. 4 UStG mit einer Ausnahme: Statt Steuersatz und Steuerbetrag steht ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Der Gesamtbetrag ist zugleich der Rechnungsbetrag.
Formulierung des Hinweises
- „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- Alternativ: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.“
- Nicht zulässig: 0 % Umsatzsteuer auszuweisen oder eine Steuerzeile mit 0,00 € zu führen.
Wenn die Grenze überschritten wird
Die Kleinunternehmerregelung hängt an Umsatzgrenzen, die sich ändern können. Wird die Grenze überschritten, wechselt die Besteuerung — in aller Regel ab dem folgenden Kalenderjahr. Prüfen Sie den aktuellen Stand mit Ihrer Steuerkanzlei, bevor Sie Rechnungen umstellen.
Alle übrigen Angaben, die auch für Kleinunternehmer gelten, stehen in der Übersicht der Pflichtangaben nach § 14 UStG.
Häufige Fragen
Darf ich als Kleinunternehmer Vorsteuer ziehen?
Nein. Wer keine Umsatzsteuer ausweist, kann auch keine Vorsteuer geltend machen.
Muss der Hinweis wortwörtlich so lauten?
Nein, er muss nur eindeutig sein und den Grund der Steuerbefreiung erkennen lassen.
Quellen
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob eine Vorschrift in Ihrem Fall gilt, hängt vom Einzelfall ab. Bei Zweifeln wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder die zuständige Kammer.