Pflichtangaben auf der Rechnung nach § 14 UStG
Die Pflichtangaben stehen in § 14 Abs. 4 UStG. Sie gelten für Rechnungen an Unternehmen ebenso wie an Privatpersonen; erleichtert wird nur bei Kleinbeträgen bis 250 Euro brutto.
Redaktion homi.app · Aktualisiert am 01. August 2026 · 6 Min. Lesezeit
Die Angaben im Einzelnen
| Angabe | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Leistender | Vollständiger Name und Anschrift, wie im Register geführt |
| Empfänger | Vollständiger Name und Anschrift; bei Firmen die richtige Rechtsform |
| Steuernummer oder USt-IdNr. | Eine von beiden genügt |
| Ausstellungsdatum | Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde |
| Rechnungsnummer | Einmalig vergeben, nicht wiederholbar |
| Leistungsbeschreibung | Menge und handelsübliche Bezeichnung, ohne Rückfragebedarf |
| Leistungszeitpunkt | Tag, Zeitraum oder Kalendermonat der Ausführung |
| Entgelt | Nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, Minderungen ausgewiesen |
| Steuersatz und Steuerbetrag | Prozentsatz und Betrag getrennt ausweisen |
Wann weniger genügt
Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto entfallen Empfängerangaben, Rechnungsnummer, Steuernummer und die getrennte Ausweisung des Steuerbetrags. Entgelt und Steuer dürfen in einer Summe stehen, der Steuersatz muss genannt sein.
Wann mehr verlangt wird
- Bei Leistungen an Privatpersonen im Zusammenhang mit einem Grundstück: Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Empfängers.
- Bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
- Bei Abrechnung durch den Empfänger: die Angabe „Gutschrift“.
- Bei Kleinunternehmern: der Hinweis auf die Steuerbefreiung statt eines Steuerausweises.
Vorlage vermeiden, Vorgang nutzen
Wenn die Rechnung aus dem Vorgang entsteht, sind Leistungszeitpunkt und Beschreibung bereits erfasst.
ItsDone ansehenHäufige Fragen
Reicht die Steuernummer oder brauche ich eine USt-IdNr.?
Eine von beiden genügt. Die USt-IdNr. brauchen Sie zusätzlich bei Geschäften innerhalb der EU.
Muss die Anschrift des Empfängers vollständig sein?
Ja, bei Rechnungen über 250 Euro brutto. Eine unvollständige Anschrift ist ein häufiger Rückweisungsgrund.
Quellen
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob eine Vorschrift in Ihrem Fall gilt, hängt vom Einzelfall ab. Bei Zweifeln wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder die zuständige Kammer.